Ich bin Multiplikatorin des Landes NRW und damit berechtigt, Fortbildungen zur
Alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachbeobachtung im Elementarbereich und zu Themen rund um Medienkompetenz, Interkultureller Pädagogik und Inklusion durchzuführen.

Das Land NRW bezuschusst Fortbildungen

Gewährt werden können Zuschüsse zu Fortbildungen im Bereich „Sprachliche Bildung und Beobachtung“ und darüber hinaus seit 2022 auch  in den Bereichen „Vorurteilsbewusste Erziehung und Bildung“, „Medienkompetenz“ sowie „Inklusion“.

Die Abwicklung erforderte bislang ein aufwändiges Antragsverfahren. Im Zuge einer Verwaltungsvereinfachung hat das Land die Ausschüttung der Mittel für die Qualifizierung ab dem Haushaltsjahr 2018 auf Fachbezogene Pauschalen umgestellt. Im Jahr 2022 wurden diese Pauschalen erneut angepasst.

Voraussetzung ist weiterhin, dass die Fortbildungen von Multiplikator*innen für Alltagsintegrierte Sprachbildung des Landes NRW durchgeführt wird.

Die Fortbildung kann auf mehrere Tage verteilt stattfinden.
Die Teams mehrerer Einrichtungen können sich zusammenschließen.

Weitere wichtige Hinweise finden Sie auf der Seite des kita.nrw des Ministeriums.

  • Für die Abwicklung der Fachbezogenen Pauschalen gelten die „Fördergrundsätze des Landes Nordrhein-Westfalen“. Diese Fördergrundsätze 2024 orientieren sich inhaltlich an den Vorgaben der alten Fortbildungsrichtlinie.
  • Hier finden Sie Fragen und Antworten zu den Fortbildungsthemen.
  • Die Höhe der fachbezogenen Pauschalen finden Sie in dieser Fachbezogene Pauschalen.
  • Hier gelangen Sie zu einer FAQ-Liste zu Fragen rund um die Bezuschussung von Qualifizierungsmaßnahmen, die ständig ergänzt wird.
  • Die Liste der Multiplikator*innen finden Sie hier.

Quellenangabe der Sliderbilder: TairA; DmitriMaruta; Alexey Losevich; FamVeld; Poznyakov  / shutterstock.com